Teil C Stammgesetze

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Unser komplexes System von Rechtsvorschriften muss immer wieder an neue Entwicklungen angepasst werden, indem vorhandene Regelungen geändert, neu geordnet oder gänzlich neue Regelungen geschaffen werden. Die Frage, wann man Regelungen zu einem eigenständigen Regelungswerk zusammenfasst, ist oft nicht leicht zu beantworten. Als Faustregel gilt: Die Regelung eines Sachverhaltes durch ein neues Stammgesetz bietet sich immer dann an, wenn die geplanten Vorschriften miteinander zusammenhängen, wenn sie sich sinnvoll von bereits geregelten Materien abgrenzen lassen oder wenn sie von besonderem öffentlichem Interesse sind. Wenn bereits anderweitig getroffene Regelungen nicht in das neue Stammgesetz übernommen werden, muss man prüfen, ob sie angepasst oder aufgehoben werden müssen.